Reiserücktritts- und Krankenversicherung

Es spielt überhaupt keine Rolle, in welchem Land Sie Ihre Seele baumeln lassen möchten, es ist immer sinnvoll, eine Reiserücktritts- und Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Damit sind Sie vor unnötigen Kosten geschützt und haben überdies die Möglichkeit, bei einer Krankheit den Rücktransport nach Deutschland organisieren zu können, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Dabei kann sich ein Vergleich der Auslandsreisekrankenversicherungen durchaus lohnen. Dennoch sollten Sie der Versuchung widerstehen, einen Vertrag nur auf Basis der Prämien abzuschließen, dafür sind die Versicherungsbedingungen und die Fälle, für die die Krankenkasse zahlt, zu unterschiedlich. Oft entscheiden wenige Worte im Kleingedruckten darüber, ob die Versicherung bei einem Schaden zahlt oder nicht.

Die Leistungen der Krankenkassen genau prüfen

In der Regel werden die Kosten für stationäre und ambulante Behandlung innerhalb Europas von den Krankenkassen der gesetzlich versicherten Mitglieder übernommen. Dennoch kann es auch in Ländern der Europäischen Union oder Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat vorkommen, dass die Versicherten wie Privatpatienten behandelt werden und in Vorkasse treten müssen. Es ist immer dann Vorsicht geboten, wenn man Sie nicht nach Ihrer Versichertenkarte fragt.

Ist man weltweit unterwegs sollte man immer und unbedingt über eine private Auslandsreisekrankenversicherung verfügen. Außerhalb Europas übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht die Kosten für Ärzte, Krankenhäuser oder Medikamente. Hinzu kommt, dass in Ländern wie den USA, Kanada oder Australien die Kosten für medizinische Behandlungen auch noch außergewöhnlich hoch sind. Im Übrigen kommen die gesetzlichen Krankenkassen auch nie für einen Krankenrücktransport nach Deutschland auf, hier müssen immer die privaten Auslandsreisekrankenversicherungen einspringen, oder der Patient muss selber zahlen. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen. Einige zahlen nur, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig ist. Andere zahlen immer, aber erst dann, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 14 Tage dauert. Achten Sie also bei diesem Punkt unbedingt auch auf das Leistungspaket, welches hinter dem Versicherungsvertrag steckt.

Forum Romanum
Antonino Alibrando / pixelio.de

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Immer wieder kommt es vor, dass man sich auf den gebuchten Urlaub riesig freut und man ihn dann doch aus wichtigen Gründen stornieren muss. Eine Reiserücktritt-Versicherung ist daher immer sinnvoll. Dies gilt umso mehr, sollte es sich um sehr teure Reisen oder um Reisen mit Kindern handeln. Ohne eine entsprechende Versicherung kann es schnell dazu kommen, dass Sie im Ernstfall 80% des Reisepreises zahlen müssen, wenn Sie wenige Tage vor Antritt der Reise absagen müssen. Bei Abschluss eine Reiserücktritt-Versicherung kommt diese Versicherung für die entstehenden Stornokosten auf. Aber auch hier sollten Sie sich keinesfalls von günstigen Prämien einwickeln lassen. Auch bei diesen Versicherungen muss unbedingt einkalkuliert werden, welche Leistung hinter den preislich unterschiedlichen Angeboten steckt.